Elektroinstallation Sven Müller

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Elektro-Fachbetriebe

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Verkaufsbedingungen

1. Abnahme und Abnahmevertrag
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgerecht ab, ist die Firma Elektroinstallation Sven Müller berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der Firma Elektroinstallation Sven Müller vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann die Firma Elektroinstallation Sven Müller 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

2. Mängelansprüche
2.1 Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmerrückgriff aus Auslass eines Verbrauchsgüterkaufes.
2.2 Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Die Firma Elektroinstallation Sven Müller kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache im mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung, auch diese kann die Firma Elektroinstallation Sven Müller wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Liefert die Firma Elektroinstallation Sven Müller zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
2.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kauf mindern.
2.4 Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muss er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeigente Weise nachweisen.

Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
1.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte,
1.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
1.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde,
1.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

3. Mängelansprüche
3.1 Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungszeit ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im übrigen zwei Jahre.
3.2 Die Firma Elektroinstallation Sven Müller kann nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Die Firma Elektroinstallation Sven Müller kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt die Firma Elektroinstallation Sven Müller ein neues Werk her, kann sie vom Kunden die Herausgabe des mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.
3.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Firma Elektroinstallation Sven Müller die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur der Firma Elektroinstallation Sven Müller oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist die Firma Elektroinstallation Sven Müller von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, dass die Firma Elektroinstallation Sven Müller eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.
3.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

4. Erweitertes Pfandrecht der Firma Elektroinstallation Sven Müller an beweglichen Sachen
4.1 Der Firma Elektroinstallation Sven Müller steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem im Besitz der Firma Elektroinstallation Sven Müller befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
4.2 Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann die Firma Elektroinstallation Sven Müller mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die Firma Elektroinstallation Sven Müller ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung ihrer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
4.3 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiben der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von der Firma Elektroinstallation Sven Müller anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma Elektroinstallation Sven Müller einschließlich Mehrwertsteuer.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sin sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.3 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist., tritt an ihre Seite der Empfang der gekauften Sache.

2. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum der Firma Elektroinstallation Sven Müller. Gleiches gilt für Gegenstände, die die Firma Elektroinstallation Sven Müller im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau wesentliche Bestandteile einer nicht der Firma Elektroinstallation Sven Müller gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Firma Elektroinstallation Sven Müller gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch die Firma Elektroinstallation Sven Müller unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist.
Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmens bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Firma Elektroinstallation Sven Müller nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann die Firma Elektroinstallation Sven Müller den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10% des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5%) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde der Firma Elektroinstallation Sven Müller sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
Die Firma Elektroinstallation Sven Müller verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

3. Nacherfüllung, Rücktritt
3.1 Liefert die Firma Elektroinstallation Sven Müller zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt ein neues Werk her, so kann sie vom Kunden die mangelhafte Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sachen oder des Werks an.
3.2 Bei Rücktritt sind Firma Elektroinstallation Sven Müller und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.

4. Haftungsausschlüsse
4.1 Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß. Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßem Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige und nachträglich geänderte Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigungen des Empfangs oder Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln bedingt sind.
4.2 Die Firma Elektroinstallation Sven Müller haftet nicht für Schäden, die sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von der Firma Elektroinstallation Sven Müller. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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